Finanzierung unserer Dienstleistungen
Gibt es Möglichkeiten zur Finanzierung unserer Dienstleistungen?
Ja, es gibt verschiedene Optionen zur Kostenübernahme:
Vollständige Kostenübernahme durch die Krankenkasse / Pflegekasse
Dies erfolgt über den Entlassungsbeitrag.
Entlastungsbetrag: Dies ist eine Kassenleistung, die monatlich mit der
Krankenkasse abgerechnet werden kann.
Der Betrag beträgt 131 €.
Verhinderungspflege
Hierbei handelt es sich um eine jährliche Pauschale, die entweder stundenweise oder als Gesamtbetrag ausgezahlt werden kann. Die Höhe beträgt 1.680 € plus 840 € für Kurzzeitpflegegeld.
Sachleistungen
Diese werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Es ist wichtig zu beachten, dass die Sachleistungen bis zu 40 % des Gesamtbetrags beansprucht werden dürfen. Wenn der Kunde Pflegegeld erhält, kann er keine Sachleistungen in
Anspruch nehmen.
Die 40 % der Sachleistung entsprechen dem
Pflegegeld der jeweiligen Pflegegrade.
Privatrechnung
In diesem Fall werden die in Anspruch genommenen Leistungen direkt vom Leistungsnehmer zum angegebenen Stundensatz bezahlt.
Pflegegeld
Es besteht die Möglichkeit, Leistungen zu erwerben, die mit dem Pflegegeld bezahlt werden.

Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich sind!
